Gründung Ihrer Gesellschaft
Wenn Sie Ihre eigene Gesellschaft gründen wollen, seien Sie sich dessen bewusst, dass dieser Prozess mit der Erarbeitung eines Geschäftsplans nicht endet. Bevor Sie Ihre Tätigkeit anfangen, müssen Sie durch mehrere Rechtshandlungen durchgehen, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind.
„Durch die Rechtsabteilung von VGD sind wir bereit, Sie mit allen notwendigen Schritten einschließlich Zustellung der notwendigen Dokumente an die zuständigen Behörden zu unterstützen.“
Wir gründen Ihre Gesellschaft
Die meisten Unternehmen werden offiziell nicht anerkannt, wenn sie nicht amtlich gegründet wurden, d.h. wenn die Gründungsurkunde nicht festgeschrieben wurde. Unsere Rechtsberater werden den Registrierprozess Ihres Unternehmens bei den jeweiligen Behörden von Anfang bis zum Ende beaufsichtigen.
Bevor Sie alle notwendigen Dokumente unterschreiben, ist es immer nützlich, wenn Sie einen verlässlichen Finanzplan Ihres Unternehmens erarbeitet haben. Genauso ist es wichtig, dass Sie Ihre Kapitaleinlage nachweisen. Aufgrund von Beratungen mit unseren Rechtsanwälten wählen Sie sich die Gegenstände der Tätigkeit aus und erarbeiten die Satzungen des Unternehmens. Sobald die Rechtsabteilung über alle erforderlichen Informationen und notwendigen Dokumente verfügt, wird für Sie die Gründungsurkunde ausgefertigt. Nach Unterzeichnung und Beglaubigung durch einen Notar wird sie von unseren Sachverständigen für Sie zur Registrierung bei jeweiliger Behörde abgelegt.
Der Finanzplan stellt Firmenerwartungen im Bereich von Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens für folgende zwei Jahre ein. Es ist notwendig, dass Sie ein realistisches Gutachten machen lassen, in dem Sie sich auf den Wert Ihres neuen Unternehmens konzentrieren und es auf den Kapitalteil des Projekts abstimmen.
Zum Schluss vergessen Sie nicht, in den Satzungen Folgendes anzuführen:
- Name der Gesellschaft, der ins Handelsregister einzutragen ist
- Sitz der Gesellschaf mit Anschrift, wo die Gesellschaft tatsächlich gegründet wird
- Gegenstände der Tätigkeit der Gesellschaft, die die Tätigkeiten beschreiben, denen sich die Gesellschaft widmen wird. Seien Sie bei derer Auswahl ausführlich genug und schauen Sie bei der Auswahl in die Zukunft, da jede künftige Änderung eine notarielle Beglaubigung des Nachtrags erfordern wird, der einer Registrierung bei entsprechender Behörde unterzogen wird.
WIR SIND EIN SACHKUNDIGER PARTNER FÜR ALLE IHRE FRAGEN
Ausfertigung der erwähnten Dokumente scheint häufig eine Herausforderung zu sein. Ihre Richtigkeit ist außerordentlich wichtig für eine richtige Gründung Ihrer Gesellschaft. Und jede Regelung, die in der Zukunft gemacht wird, wird mit mehreren wiederholenden Maßnahmen einschließlich Besuchs des Notars begleitet.
Durch das Anwaltsbüro VGD Legal s.r.o. helfen wir Ihnen gerne bis zum Zeitpunkt, in dem Sie offiziell starten. Die Aufgabe unserer Rechtsanwälte endet hier jedoch nicht, da diese Sie auch weiter unterstützen werden, und zwar bei Ausfertigung weiterer notwendiger Dokumente, in den Fragen des Zivilrechts oder bei Vermittlung von notariellen Dienstleistungen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Gesellschaft richtig gegründet wird und Sie keine Kontrollen oder Korrekturen befürchten müssen.